Das Alterseinkünftegesetz
(AEG)
Seit
dem 01.01.2005 ist das Alterseinkünftegesetz nun eingeführt
und eine Vielzahl
von Fragen beschäftigen uns seitdem.
Was
wurde geändert? Was bleibt? Was bringt es uns?
Die Frage "was bleibt?" kann man am schnellsten
beantworten! Alle Verträge, die bis
zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind vom AEG nicht betroffen!
Geändert wurde
viel - fast alles!
Das deutsche Rentensystem:
Drei Schichten zur individuellen Vorsorge
Unser System der Altersvorsorge baut auf drei
Schichten auf. Jede davon trägt ihren Teil zur
Absicherung im Alter bei und wird unterschiedlich gefördert
und steuerlich behandelt.
Ziel des Gesetzgebers
ist, alle Renten nachgelagert zu besteuern. Dazu mußte
man das neue
Drei-Schicht-Modell einführen. Alle Formen der Altersversorgung
sind nun in 3 Schichten aufgeteilt.
Schicht
1 - Basisrente (Rüruprente) |
Eine vom Staat besonders
geförderte Altersversorgungsform. Hierzu zählen
sowohl
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
als auch zur privaten Renten-versicherungen (Rüruprente),
die besonderen Bedingungen unterliegen (nicht vererbbar,
nicht kapitalisierbar etc.). |
Wie
werden die Beiträge besteuert?
Aufwendungen hierzu können
in einer neuen Form der Sonderausgaben - und zwar als
Altersvorsorgeaufwendungen - geltend gemacht werden.Der
Höchstbetrag pro Jahr beträgt 20.000,- €
(40.000,- € für verheiratete) und kann zu Beginn
(2005) mit 60% angesetzt werden. Dieser Satz steigt jährlich
um 2%, sodaß im Jahr 2025 die volle Abzugsmöglichkeit
von 100% erreicht sein wird. |
Wie
wird die Rente besteuert?
Im Jahr 2005 beträgt
der steuerpflichtige Anteil der Rente 50% . Dieser Anteil
wird für jeden hinzukommenden Jahrgang in Schritten
von 2% bis auf 80% (2020) und danach in Schritten von
je 1% bis im Jahr 2040 100% erreicht sein werden.
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Schicht
2 - Kapitalgedeckte Zusatzversorgung |
Hierzu zählt
die Betriebliche Altersversorgung und die
Riester-Rente. |
Wie
werden die Beiträge besteuert?
BAV:
Beiträge zur Direktversicherung und
Pensionskasse sind bis zu 4% der Beitrags-bemessungsgrenze
sozialversicherungsfrei und sogar bis 8% steuerfrei. Außerdem
muss sicher der Arbeitgeber gem. Betriebsrentenstärkungsgesetz
mit einem
Zuschuss von 15% beteiligen.
Riesterrente:
Förderung der Beiträge durch Zulagen und Sonderausgabenabzug. |
Wie
wird die Rente besteuert?
Leistungen aus Direktversicherungen
und Pensionskassen (nach §3.63) sowie Leistungen
aus der Riesterrente sind als "sonstige Einkünfte"
gemäß §22 EStG
voll steuerpflichtig. Die Unterstützungskasse wird
nach § 19 EStG besteuert. |
Schicht
3 - Kapitalanlageprodukte |
Hierzu zähen
klassische und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen
mit Kapitalwahlrecht, die nicht ausschließlich der
Altersversorgung dienen müssen. Sie entsprechen nicht
den Bedingungen der Basisrente! |
Wie
werden die Beiträge besteuert?
Beiträge sind bereits versteuert,
da sie aus dem Nettolohn gezahlt werden. Für Versicherungen
mit Kapitalwahlrecht gibt es keinen Sonderausgabenabzug
mehr.
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Wie
wird die Auszahlung besteuert?
Kapital-Lebensversicherungen:
Der Ertrag ist zur Hälfte steuerpflichtig, sofern
die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und die
Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt. Verträge
mit kürzeren Laufzeiten werden voll besteuert!
Rentenversicherungen:
Die lebenslange private Leibrente wird mit sog. Ertragsanteil
besteuert. Bei Renten- beginn mit 65 Jahren wird der
Ertragsanteil mit 18% (vorher 27%) angesetzt. Hier hat
sich also eine Vorteil gegenüber der alten Regelung
ergeben.
Die gleiche Regelung wird bei
fondsgebundenen Versicherungen angesetzt!
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Fazit:
Was uns die ganze Sache bringt, kann man sicher nicht in einem
Satz beantworten. Tatsache ist, daß
es in 2004 rund 14% besteuerte Rentnerhaushalte gab. Bis 2040
werden es 100% sein. Für welche
Form oder Schicht man sich entscheiden soll, hängt sicherlich
von der persönlichen Einkommenssituation
ab.
Durch die neue Struktur der Sonderausgabenabzugsmöglichkeit
kann für den Einen oder Anderen durchaus
ein Vorteil entstehen. Die "Betriebliche Altersversorgung"
bekommt auf jeden Fall einen neuen Stellenwert!
Auch Verträge, die in die "Schicht 3" fallen,
können Vorteile bieten, sofern die Leistungen als Rente
ausge-
zahlt werden!
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