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Das Alterseinkünftegesetz
Das deutsche Rentensystem
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Das Alterseinkünftegesetz (AEG)

Seit dem 01.01.2005 ist das Alterseinkünftegesetz nun eingeführt und eine Vielzahl
von Fragen beschäftigen uns seitdem.

 

Was wurde geändert? Was bleibt? Was bringt es uns?

Die Frage "was bleibt?" kann man am schnellsten beantworten! Alle Verträge, die bis
zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind vom AEG nicht betroffen!

Geändert wurde viel - fast alles!


Das deutsche Rentensystem: Drei Schichten zur individuellen Vorsorge

Unser System der Altersvorsorge baut auf drei Schichten auf. Jede davon trägt ihren Teil zur
Absicherung im Alter bei und wird unterschiedlich gefördert und steuerlich behandelt.

Ziel des Gesetzgebers ist, alle Renten nachgelagert zu besteuern. Dazu mußte man das neue
Drei-Schicht-Modell
einführen. Alle Formen der Altersversorgung sind nun in 3 Schichten aufgeteilt.

 

        

 

Schicht 1 - Basisrente (Rüruprente)
Eine vom Staat besonders geförderte Altersversorgungsform. Hierzu zählen sowohl
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als auch zur privaten Renten-versicherungen (Rüruprente), die besonderen Bedingungen unterliegen (nicht vererbbar, nicht kapitalisierbar etc.).
Wie werden die Beiträge besteuert?
Aufwendungen hierzu können in einer neuen Form der Sonderausgaben - und zwar als Altersvorsorgeaufwendungen - geltend gemacht werden.Der Höchstbetrag pro Jahr beträgt 20.000,- € (40.000,- € für verheiratete) und kann zu Beginn (2005) mit 60% angesetzt werden. Dieser Satz steigt jährlich um 2%, sodaß im Jahr 2025 die volle Abzugsmöglichkeit von 100% erreicht sein wird.

Wie wird die Rente besteuert?
Im Jahr 2005 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 50% . Dieser Anteil wird für jeden hinzukommenden Jahrgang in Schritten von 2% bis auf 80% (2020) und danach in Schritten von je 1% bis im Jahr 2040 100% erreicht sein werden.



Schicht 2 - Kapitalgedeckte Zusatzversorgung
Hierzu zählt die Betriebliche Altersversorgung und die Riester-Rente.
Wie werden die Beiträge besteuert?
BAV:
Beiträge zur
Direktversicherung und Pensionskasse sind bis zu 4% der Beitrags-bemessungsgrenze sozialversicherungsfrei und sogar bis 8% steuerfrei. Außerdem
muss sicher der Arbeitgeber gem. Betriebsrentenstärkungsgesetz mit einem
Zuschuss von 15% beteiligen.

Riesterrente:
Förderung der Beiträge durch Zulagen und Sonderausgabenabzug.
Wie wird die Rente besteuert?
Leistungen aus Direktversicherungen und Pensionskassen (nach §3.63) sowie Leistungen aus der Riesterrente sind als "sonstige Einkünfte" gemäß §22 EStG
voll steuerpflichtig. Die Unterstützungskasse wird nach § 19 EStG besteuert.


Schicht 3 - Kapitalanlageprodukte
Hierzu zähen klassische und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die nicht ausschließlich der Altersversorgung dienen müssen. Sie entsprechen nicht den Bedingungen der Basisrente!
Wie werden die Beiträge besteuert?
Beiträge sind bereits versteuert, da sie aus dem Nettolohn gezahlt werden. Für Versicherungen mit Kapitalwahlrecht gibt es keinen Sonderausgabenabzug mehr.

Wie wird die Auszahlung besteuert?
Kapital-Lebensversicherungen:

Der Ertrag ist zur Hälfte steuerpflichtig, sofern die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt. Verträge mit kürzeren Laufzeiten werden voll besteuert!
Rentenversicherungen:
Die lebenslange private Leibrente wird mit sog. Ertragsanteil besteuert. Bei Renten- beginn mit 65 Jahren wird der Ertragsanteil mit 18% (vorher 27%) angesetzt. Hier hat sich also eine Vorteil gegenüber der alten Regelung ergeben.

Die gleiche Regelung wird bei fondsgebundenen Versicherungen angesetzt!



Fazit:
Was uns die ganze Sache bringt, kann man sicher nicht in einem Satz beantworten. Tatsache ist, daß
es in 2004 rund 14% besteuerte Rentnerhaushalte gab. Bis 2040 werden es 100% sein. Für welche
Form oder Schicht man sich entscheiden soll, hängt sicherlich von der persönlichen Einkommenssituation
ab.

Durch die neue Struktur der Sonderausgabenabzugsmöglichkeit kann für den Einen oder Anderen durchaus
ein Vorteil entstehen. Die "Betriebliche Altersversorgung" bekommt auf jeden Fall einen neuen Stellenwert!
Auch Verträge, die in die "Schicht 3" fallen, können Vorteile bieten, sofern die Leistungen als Rente ausge-
zahlt werden!


Möchten Sie mehr Informationen zum Alterseinkünftegesetz?
Sprechen Sie mit uns!

Wir ermitteln in einem computergestützten Schichtenvergleich den richtigen Weg in die neue Altersversorgung
für Sie!

Wir erstellen eine Altersversorgungs-Gutachten in Form einer grafischen Ruhestandsplanung. Diese kann
sowohl in einer persönlichen Beratung als auch in einer Online-Konferenz erfolgen.

Vereinbaren Sie einen Telefontermin mit uns, und wir zeigen Ihnen über eine Bedarfs- und Liquiditäts-
planung
unter Berücksichtigung von Inflation und Steuern Ihre dereitige Versorgungssituation und Ihre Bedarfs-
situation im Rentenalter auf.

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