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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen
des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrecht erhalten werden, denn
die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.

 

Für wen ist die Versicherung?


Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. jährlich kommen 280.000 weitere
Fälle hinzu.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungs-
rente. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente
faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark
reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß.
Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist.

Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38 des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur,
wenn der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungs-
rente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich
niedriger ausfallen.

Auch für Menschen deren Geburtsdatum vor dem 2. Januar 1961 liegt, hat sich der gesetzliche Versicherungsschutz
verschlechtert. Die Leistungen wurden stark reduziert. Deswegen ist auch hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung
sehr zu empfehlen, um die finanziellen Lücken weitgehend zu schließen.

 

Berufsunfähigkeit kann jeder treffen

Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer Berufsunfähigkeit offensichtlich ist: z.B. bei Dachdeckern oder Fliesenlegern.

Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt deshalb häufig, er könne gar nicht berufsunfähig werden. Die Deutsche
Rentenversicherung gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs oder erwerbsgemindert wird. Ursachen sind häufig
Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Auch psychische Erkrankungen sind
zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit.

 

Was ist versichert?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufs-
unfähig ist, d.h. er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.

 

 

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?

Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit: „Berufs-
unfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen
sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund
ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit: „Berufsun-
fähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen
sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die
aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Welche Ereignisse sind nicht mitversichert?

• Liegt die Berufsunfähigkeit unter 50%, wird normalerweise
keine Leistung ausbezahlt.
• Bestimmte Berufe sind bei vielen Anbietern nicht oder nur zu
erschwerten Bedingungen versicherbar, wie z.B. Piloten oder
Sprengmeister.
• Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen.
• Bei Vorsatz wird nicht geleistet z.B. ein Chirurg trennt sich absichtlich
einen Finger ab, um seine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten.
• Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden
meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag, d.h.
der Monatsbeitrag
erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz. Teilweise ist aufgrund von Vorer-
krankungen kein Versicherungsschutz mehr möglich.

 

AFV-Risiko-Check
Berufsunfähigkeits-Versicherung
neutral
empfehlenswert
wichtig
unabdingbar
Besonders wichtig für: Personen mit Geburtsjahr ab 1962,
Auszubildende, Studenten und Selbständige

 

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