Hausratversicherung
Welche Gefahren und Schäden sind u.a.
nicht versichert?
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten
Gefahren versichert.
Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen
nicht versichert:
Vorsatz
Krieg
Kernenergie
Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese
Gefahren bzw. Schäden in
ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
Schäden an Hausrat von Untermietern
Feuerversicherung: Sengschäden, Überstrom,
Induktion
Einbruchdiebstahl / Raub: Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl)
Leitungswasser: Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm
Sturm / Hagel: Sturmflut, Eindringen von Regen, Hagel,
Schnee oder Schmutz
durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster,
Außentüren oder andere Öffnungen
Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen
oder gesetzlichen Sicher-
heitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung,
Pflicht zur elektro-
technischen Revision, usw.)
Wie lässt sich die Versicherungssumme
ermitteln?
Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer
zu
bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme
dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem normalen
Haushalt
kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter
ausgegangen
werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale
ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel
auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung.
Wünscht man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme,
kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden.
Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung
ist vom Kunden zu tragen; ebenso das
Risiko der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu versichernden
Wertes
kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei
höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten
o. ä. kann dies eine empfehlens-
werte Lösung darstellen. Einige Anbieter bieten auch
Wohnflächentarife an, bei
denen ausschließlich auf Basis der Wohnfläche tarifiert
wird. Je nach Versicherer
bieten diese Tarife eine unbegrenzte Versicherungssumme oder
eine pauschale
Maximalentschädigung.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen
wird der
Neuwert erstattet.
Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung
der notwendigen Reparatur-
kosten zuzüglich einer Wertminderung.
Entstandene Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten,
Bewegungs-
und Schutzkosten, Hotelkosten, werden separat
und teilweise über die normale Versicherungssumme
hinaus ersetzt.
Je nach vereinbartem Deckungsumfang der Hausratversicherung
werden
auch Überspannungsschäden durch Blitz,
Schäden durch auslaufende Aquarien
und Wasserbetten, Fahrraddiebstahlschäden usw.
ersetzt.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind
zu empfehlen?
Glasversicherung
Hierüber sind Bruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen
absicherbar
(auch z. B. ein Glaskochfeld). Bei den Ursachen des Schadens
gibt es nahezu
keine Einschränkungen. Speziell für Mieter empfehlenswert,
da Glasschäden an
der gemieteten Immobilie nicht über die Mietsachschäden
im Rahmen einer Privathaftpflicht erstattet werden.
Kunst-/Sammlungsversicherung
Besondere Dinge benötigen besonderen Versicherungsschutz.
Kunstgegenstände
und Sammlungen (auch z. B. eine Schallplatten- oder Puppensammlung)
können
über eine umfangreiche All-Risk-Deckung abgesichert
werden. Versichert sind
u. a. auch die Kosten für Restauration oder nötige
Reisen zur Wiederbeschaffung abhandengekommener Kunst- bzw.
Sammlungsgegenstände.
Instrumentenversicherung
Schon bei reinen Hobbymusikern sammeln sich mit Instrumenten
und Zubehör
(z. B. Verstärker, Mischpult, etc.) schnell hohe Werte
an. Eine Instrumenten-versicherung deckt nahezu alle Gefahren
ab auch z. B. auf Reisen. Auch beim Verleihen ver-sicherter
Sachen wird der Schutz nicht eingeschränkt.
Gebäudeversicherung
Da bei fast allen Hausratschäden auch automatisch das
Gebäude betroffen ist,
sollte jeder Gebäudebesitzer eine entsprechende Gebäudeversicherung
abschlie-
ßen. Es ist empfehlenswert, nicht nur die klassische
Brandversicherung abzu-
schließen, sondern auch mind. die Gefahren Leitungswasser
und Sturm mit ein-zuschließen. Angesichts der Häufung
schwerer Unwetter in den letzten Jahren ist
es nicht verwunderlich, dass bereits einige Landesregierungen
den Abschluss einer Elementarschadendeckung propagieren.
AFV-Risiko-Check
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Hausratversicherung
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neutral
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empfehlenswert
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wichtig
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unabdingbar
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Der
Verlust des Hausrates in durchschnittlichen Wohnungen
kann je nach Wohnungs-größe im Totalschadenfall
ein existenzbedrohendes Ausmaß annehmen. Deshalb
ist eine Absicherung wichtig!
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