Kostenfalle:
Ärztliche Behandlung im Ausland
Während die meisten Privatpatienten
über einen weltweiten Krankenversicherungsschutz verfügen,
beschränkt sich der
gesetzliche Schutz für Kassenpatienten auf Deutschland
und über Erstattungsregelungen auf einen Großteil
des europäischen Raums. Für viele Fernziele besteht
jedoch während Urlaubsreisen keinerlei Versicherungsschutz
über die gesetzlichen Krankenkassen. Davon betroffen
ist auch die Region der aktuellen Flutkatastrophe, in der
die Behandlung von gesetzlich
krankenversicherten Opfern nicht über die Krankenkasse
abgedeckt ist.
Gesetzliche Kassen raten zur privaten Vorsorge
Die gesetzlichen Krankenkassen empfehlen
Urlaubsreisenden daher den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Kranken-versicherung.
Generell unterscheidet man dabei zwischen Jahresverträgen
und Verträgen für eine Reise. Jahresverträge
sind jedoch für viele flexibler: Mit ihnen kann man beliebig
oft in einem Jahr bis zu 42 Tage am Stück verreisen.
Schon für
unter 10 Euro pro Person und Jahr erhält man dann Versicherungsschutz
für das Ausland und schließt damit wichtige Lücken
im gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.
Kostenfalle "Krankenrücktransport"
beachten
Gesetzliche Krankenkassen dürfen
zudem bestimmte Leistungen wie Krankenrücktransporte
oder Ambulanzflüge grundsätzlich
nicht übernehmen. Im Ernstfall können dann Kosten
von mehreren zehntausend Euro auf den Betroffenen zukommen.
Wichtig
bei einer privaten Auslandspolice ist dabei, dass sie den
Rücktransport auch dann bezahlt, wenn die Krankheit lange
andauert - manche Versicherer zahlen den kostspieligen Rücktransport
nur beim Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit.
Zusatzschutz bietet auch Privatpatienten
Vorteile
Auch für privat Krankenversicherte
lohnt sich der Abschluss einer separaten Auslandsreise-Krankenversicherung.
Obwohl der weltweite Auslandsschutz in den meisten Tarifen
der Privaten Krankenversicherung (PKV) bereits eingeschlossen
ist, kann die Abrechnung von Leistungen im Ausland über
eine Zusatzversicherung die Beitragsrückerstattung am
Jahresende aus dem
Haupttarif erhalten. Dieser bleibt damit nämlich leistungsfrei.
zurück
zur Übersicht
|