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Thema:
Reise - Behandlungen im Ausland
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Kostenfalle: Ärztliche Behandlung im Ausland

Während die meisten Privatpatienten über einen weltweiten Krankenversicherungsschutz verfügen, beschränkt sich der
gesetzliche Schutz für Kassenpatienten auf Deutschland und über Erstattungsregelungen auf einen Großteil des europäischen Raums. Für viele Fernziele besteht jedoch während Urlaubsreisen keinerlei Versicherungsschutz über die gesetzlichen Krankenkassen. Davon betroffen ist auch die Region der aktuellen Flutkatastrophe, in der die Behandlung von gesetzlich
krankenversicherten Opfern nicht über die Krankenkasse abgedeckt ist.

 

Gesetzliche Kassen raten zur privaten Vorsorge

Die gesetzlichen Krankenkassen empfehlen Urlaubsreisenden daher den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Kranken-versicherung. Generell unterscheidet man dabei zwischen Jahresverträgen und Verträgen für eine Reise. Jahresverträge
sind jedoch für viele flexibler: Mit ihnen kann man beliebig oft in einem Jahr bis zu 42 Tage am Stück verreisen. Schon für
unter 10 Euro pro Person und Jahr erhält man dann Versicherungsschutz für das Ausland und schließt damit wichtige Lücken
im gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.

 

Kostenfalle "Krankenrücktransport" beachten

Gesetzliche Krankenkassen dürfen zudem bestimmte Leistungen wie Krankenrücktransporte oder Ambulanzflüge grundsätzlich
nicht übernehmen. Im Ernstfall können dann Kosten von mehreren zehntausend Euro auf den Betroffenen zukommen. Wichtig
bei einer privaten Auslandspolice ist dabei, dass sie den Rücktransport auch dann bezahlt, wenn die Krankheit lange andauert - manche Versicherer zahlen den kostspieligen Rücktransport nur beim Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit.

 

Zusatzschutz bietet auch Privatpatienten Vorteile

Auch für privat Krankenversicherte lohnt sich der Abschluss einer separaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Obwohl der weltweite Auslandsschutz in den meisten Tarifen der Privaten Krankenversicherung (PKV) bereits eingeschlossen ist, kann die Abrechnung von Leistungen im Ausland über eine Zusatzversicherung die Beitragsrückerstattung am Jahresende aus dem
Haupttarif erhalten. Dieser bleibt damit nämlich leistungsfrei.

 

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