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Thema:
Frost- und Wasserschäden
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Problem: Frost- und Wasserschäden im Winter

Wann gibt es Schadenersatz? Hier einige Gerichtsurteile!
(Quelle: WAZ 14.02.06)

Besonders in den Wintermonaten sollten die Wasserrohre eines Hauses kontrolliert werden. Denn es kommt
oft zu Rohrbrüchen durch eingefrorene Leitungen. Regelmäßige Folge: Wasserschäden! Hierzu eine Auswahl
an Gerichtsurteilen:

Rät ein Installateur dem Bauherrn, im Winter Frostschutz in das Wasser der Heizungsanlage zu geben, so muss die Firma des Installateurs Schadenersatz leisten, wenn in der Bedienungsanleitung der Zusatz von Frostschutz verboten wurde und die Anlage nicht mehr einwandfrei funktioniert.
OLG Koblenz 3U39/03


Meldet ein Hausbesitzer einen Wasserschaden "in seiner Aufregung" erst der falschen Versicherung, so dass die Meldung -
trotz rechtzeitiger Kenntnis von diesem Versehen - erst nach zwei Monaten bei der richtigen Gesellschaft eingeht, so braucht sie nicht zu zahlen. Es war ihr unmöglich, die Ursache des Schadens sofort zu überprüfen.
Pfälz.OLG Zweibrücken 1U187/99


Je kälter es wird, desto sorgfältiger müssen Mieter heizen, da andernfalls die Versicherung für den Schaden durch ein geplatztes Wasserrohr nicht zahlen muss.
LG Düsseldorf 11O191/98


Fällt eine Heizungsanlage in einem leeren Haus aus, weil die Wasserleitung durch Frost beschädigt wurde, so kann der Hausbesitzer seine Gebäudeversicherung nicht in Anspruch nehmen, wenn er die Rohre während der Frostperiode nicht regelmäßig (hier gefordert: zweimal wöchentlich) auf Schäden untersucht hat.
OLG Frankfurt/M. 7U37/99


Muss ein Wohnungsbesitzer wegen eines Wasserschadens für die Renovierungszeit seine Bleibe verlassen, so kann er von seiner Versicherung nicht Hotelkosten verlangen, wenn er bei Bekannten untergekommen ist.
AG Trier 32C489/02

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