Versicherung nach Trennung
Bei Scheidung an Versicherungsschutz
denken
Eine Scheidung ist ein schmerzhafter
Prozess, der Kraft und Nerven kostet.
Dennoch sollten beide Beteiligten gerade bei
den finanziellen Angelegenheiten kühlen Kopf bewahren
und auch den Versicherungsschutz neu ordnen.
Eine Trennung hat Auswirkungen auf
gemeinsam abgeschlossene Policen. Experten zufolge steht in
jedem zweiten Fall
nach einer Scheidung einer der Partner ohne Versicherungsschutz
da.
Generell gilt:
Der Partner, der in den Verträgen
als Versicherungsnehmer geführt wird, behält seine
Police. Der andere
muß sich um neuen Versicherungsschutz kümmern.
Hausrat- und Haftpflichtversicherung
In der Haftpflicht- und Hausratversicherung
sind Ehepaare in der Regel gemeinsam versichert. Bei der Hausratversicherung
ist hierbei der Tag der räumlichen Trennung maßgeblich.
Grundsätzlich behält der Versicherungsnehmer die
Police. Zieht er
aus der Wohnung aus, gilt der Versicherungsschutz dann für
die neue Wohnung. Bleibt er in der alten Wohnung, ändert
sich
nichts.
Der andere Partner muß dagegen eine neue Hausratversicherung
abschließen. In der Regel gilt allerdings auch für
ihn noch
drei Monate nach der Trennung der alte Versicherungsschutz.
Bei der privaten Haftpflichtversicherung behält ebenfalls
der Versicherungsnehmer seine Police. Der andere Partner ist
noch bis zur rechtskräftigen Scheidung mitversichert.
Wer aus einer Haftpflichtpolice herausfällt sollte sich
rechtzeitig um eine eigene Versicherung kümmern, um einen
nahtlosen Übergang des Haftpflichtschutzes zu gewährleisten.
Unfallversicherung
Bei Unfallversicherungen ist die Trennung
in der Regel unkompliziert, da sie meist auf eine Person abgeschlossen
ist. Hier sollte
auf jedenfall geprüft werden, ob eventuell ein Bezugsrecht
für den Todesfall geändert werden muß.
Sonderfall Lebensversicherung
Generell gelten dabei die Regelungen
eines Ehevertrages und die gesetzlichen Bestimmungen des Vermögensausgleichs.
Änderungen sollten dann vorgenommen werden, wenn ein
Partner nicht mehr begünstigt werden soll. Wurde der
Partner
als unwiderruflich Begünstigter eingetragen, kann die
Änderung nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Bei dem
Ausstieg eines Partners aus einer Lebensversicherung auf Kapitalbasis
bietet es sich an, gemeinsam mit der Versicherung eine Lösung
zu finden. In der Regel ist eine Übertragung der Police
auf einen der Versicherungsnehmer gegen eine entsprechende
Ausgleichszahlung für den anderen die finanziell vorteilhafteste
Lösung. Denn der dafür zugrundeliegende Zeitwert
der Versicherung ist meist höher als der Rückkaufswert.
Entscheidend ist der im gemeinsamen Vertragsverhältnis
angesparte Zugewinn. Dabei wird dem ausgleichsberechtigten
Partner ein Bezugsrecht in Höhe seines Anspruchs eingeräumt,
der bei Vertragsende oder dem Todesfall ausgezahlt wird. Eine
Lebensversicherung auf Rentenbasis wird vom Scheidungsgericht
im Rahmen des Vermögensausgleichs aufgeteilt.
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