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Thema:
Scheidung und Versicherung
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Versicherung nach Trennung

Bei Scheidung an Versicherungsschutz denken

Eine Scheidung ist ein schmerzhafter Prozess, der Kraft und Nerven kostet. Dennoch sollten beide Beteiligten gerade bei
den finanziellen Angelegenheiten kühlen Kopf bewahren und auch den Versicherungsschutz neu ordnen.

Eine Trennung hat Auswirkungen auf gemeinsam abgeschlossene Policen. Experten zufolge steht in jedem zweiten Fall
nach einer Scheidung einer der Partner ohne Versicherungsschutz da.

Generell gilt: Der Partner, der in den Verträgen als Versicherungsnehmer geführt wird, behält seine Police. Der andere
muß sich um neuen Versicherungsschutz kümmern.

 

Hausrat- und Haftpflichtversicherung

In der Haftpflicht- und Hausratversicherung sind Ehepaare in der Regel gemeinsam versichert. Bei der Hausratversicherung
ist hierbei der Tag der räumlichen Trennung maßgeblich. Grundsätzlich behält der Versicherungsnehmer die Police. Zieht er
aus der Wohnung aus, gilt der Versicherungsschutz dann für die neue Wohnung. Bleibt er in der alten Wohnung, ändert sich
nichts.

Der andere Partner muß dagegen eine neue Hausratversicherung abschließen. In der Regel gilt allerdings auch für ihn noch
drei Monate nach der Trennung der alte Versicherungsschutz. Bei der privaten Haftpflichtversicherung behält ebenfalls der Versicherungsnehmer seine Police. Der andere Partner ist noch bis zur rechtskräftigen Scheidung mitversichert. Wer aus einer Haftpflichtpolice herausfällt sollte sich rechtzeitig um eine eigene Versicherung kümmern, um einen nahtlosen Übergang des Haftpflichtschutzes zu gewährleisten.

Unfallversicherung

Bei Unfallversicherungen ist die Trennung in der Regel unkompliziert, da sie meist auf eine Person abgeschlossen ist. Hier sollte
auf jedenfall geprüft werden, ob eventuell ein Bezugsrecht für den Todesfall geändert werden muß.

 

Sonderfall Lebensversicherung

Generell gelten dabei die Regelungen eines Ehevertrages und die gesetzlichen Bestimmungen des Vermögensausgleichs. Änderungen sollten dann vorgenommen werden, wenn ein Partner nicht mehr begünstigt werden soll. Wurde der Partner
als unwiderruflich Begünstigter eingetragen, kann die Änderung nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Bei dem Ausstieg eines Partners aus einer Lebensversicherung auf Kapitalbasis bietet es sich an, gemeinsam mit der Versicherung eine Lösung zu finden. In der Regel ist eine Übertragung der Police auf einen der Versicherungsnehmer gegen eine entsprechende Ausgleichszahlung für den anderen die finanziell vorteilhafteste Lösung. Denn der dafür zugrundeliegende Zeitwert der Versicherung ist meist höher als der Rückkaufswert. Entscheidend ist der im gemeinsamen Vertragsverhältnis angesparte Zugewinn. Dabei wird dem ausgleichsberechtigten Partner ein Bezugsrecht in Höhe seines Anspruchs eingeräumt, der bei Vertragsende oder dem Todesfall ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung auf Rentenbasis wird vom Scheidungsgericht im Rahmen des Vermögensausgleichs aufgeteilt.

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