AFV Konzept GmbH
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Glossar
Fachbegriffe aus dem Versicherungswesen
Online-Vergleiche, News und Infos zu Versicherungen und Investment

 

Glossar

Anzeigepflicht
Der Versicherungskunde ist beim Abschluß, bei einer Änderung oder einer Wiederherstellung seines Unfallversicherungs-vertrages dazu verpflichtet, seinen derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu schildern. Verschweigt er gravierende Krankheiten oder gibt sie nicht richtig an, dann spricht der Fachmann von "einer Verletzung der Anzeigepflicht".

Ist eine solche nachzuweisen, so kann das Versicherungsunternehmen unter Umständen vom Versicherungsvertrag zurücktreten und im Schadenfall die Leistung verweigern.
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Aufsichtspflichtverletzung
Kinder unter 7 Jahren sind für die von ihnen angerichteten Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich, da sie nicht haftbar zu machen sind. Kinder zwischen 7 und 18 Jahren haften grundsätzlich nur, wenn sie die nötige geistige Einsichtsfähigkeit haben und den Schaden vorsätzlich zufügen.

Eltern bzw. Aufsichtspersonen (z.B. Kindergartenpersonal, Lehrer) haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder verletzen. Das Maß der gebotenen Aufsicht richtet sich u.a. nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes und der Vorhersehbarkeit eines Schadens. Liegt einer ufsichtspflichtverletzung vor, so tritt die Haftpflichtversicherung der Aufsichtsperson ein.

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Außenversicherung
Eigentum des Versicherungsnehmers, welches sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, wird durch die Außenversicherung geschützt. Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht als vorübergehend. Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz in der ausratversicherung nur, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden.

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Bauherrenhaftpflicht
Der Bauherr muss gewährleisten, dass seine Baustelle keine Gefahr für andere Personen oder Sachen darstellt. Eine Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherren während der Bauzeit als Eigentümer des Grundstücks und des entstehenden Bauwerks vor Schadensersatzansprüchen, wenn der Bauherr seiner Verkehrssicherungspflicht (für die Baustelle, die Zufahrt, das Materiallager etc.) , Auswahlpflicht (für geeignete Architekten und Handwerker ) oder Überwachungspflicht (Absicherung der Baustelle) nicht ausreichend nachkommt.

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Gewässerschadenhaftpflicht
Besitzer eines Hauses, die einen Öltank besitzten oder unterhalten, können für alle daraus entstehenden Schäden verantwortlich gemacht werden. Dabei ist es egal, ob Sie die Immobilie mit dem Tank selbst nutzen oder vermieten. Wichtig ist, dass ein Öltank regelmässig gewartet wird. Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Trinkwasser verseuchen.

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Schaden, haften Gefahrträger von Öltanks gesetzlich mit ihrem gesamten Vermögen. Dabei ist es nerheblich, ob der Tankbesitzer oder ein Anderer den Schaden verursacht hat. Die Höhe der Schadenersatzkosten ist nicht vorhersehbar (Grundwasser-, oder Gewässerverunreinigung, Erdaushub, Errichtung von Sperren, usw.).

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Gleitender Neuwert
Die Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914. Man versteht darunter den ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, bewertet nach Preisen des Jahres 1914. Zum Ausgleich der inzwischen eingetretenen Preissteigerung wird die Prämie mit einem Prämienfaktor multipliziert, dieser wird vom Versicherungsverband unter Berücksichtigung des vom Statistischen Bundesamts veröffentlichten Baupreisindex ermittelt. Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen. Die Entschädigung erfolgt zum Neubauwert am Schadentag.

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Gliedertaxe
Tabelle der Unfallversicherer zur Bemessung der Invalidität. Für den Fall des vollständigen Verlustes oder vollständiger Funktionsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile sind in dieser Tabelle feste Invaliditätsgrade angegeben. Nach der einfachen Gliedertaxe der meistens Versicherer beträgt der Invaliditätsgrad bei Verlust eines Daumens 25 Prozent, bei Verlust eines Armes im Schultergelenk 75 Prozent und bei Verlust der Sehkraft auf einem Auge 55 Prozent.
Darüber hinaus gibt es auch die sog. "verbesserte Gliedertaxe", die die Bewertung noch etwas anhebt.
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht braucht nur derjenige, der Eigentum vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt. Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie in jedem Fall verantwortlich für die Sicherheit auf Ihrem Grundstück.

Schäden durch unzureichende Beachtung der Verkehrssicherungspflicht (mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege sowie enügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte) oder der Instandhaltungspflicht (herabfallende Dachziegel, Bestandteile des Mauerwerks usw.) sind über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert.
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Invaliditätsgrad
Die Höhe des Anspruchs auf Versicherungsleistung richtet sich in der Unfallversicherung nach dem Grad der Invalidität. Der Invaliditätsgrad errechnet sich für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit von bestimmten Körperteilen und Sinnesorganen nach der sogenannten Gliedertaxe.

Werden durch den Ufnall Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, deren Verlust oder Funktionsunfähigkeit nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, muss unter ausschließlich medizinischen Gesichtspunkten festgestellt werden, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch den Versicherungsfall beeinträchtigt ist (siehe auch Gliedertaxe).
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Mahnverfahren
Gesetzlich und vertraglich geregeltes Verfahren, nach dessen Durchführung der Versicherungsnehmer im Fall des Zahlungsverzugs den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz einbüßt.

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Neuwert
Neuwert bedeutet: Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.

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Privathaftpflicht
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet jeder für alle Schäden, die er schuldhaft verursacht hat, in unbegrenzter Höhe. Die rivathaftpflicht-versicherung springt im Rahmen der Vertragsbedingungen dann ein, wenn gegen den Verursacher eines Schadens Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Sie deckt die meisten Ansprüche ab, die im Alltag entstehen können – und das weltweit. Nicht ersetzt werden Schäden, die der Versicherer
selbst erleidet, ebenso wenig selbst verursachte Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen.Folgende Personen sind in eine Privat-haftpflichtversicherung mitversichert, der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner und Personen die im selben Haushalt leben und in der Police namentlich erwähnt sind, sowie Kinder des Versicherungsnehmers; solange sie sich in der Schul- oder erstmaliger Berufsausbildung befinden und nicht verheiratet sind. Erhebt jemand unberechtigte Ansprüche, wehrt die Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der Vertrags-bedingungen diese für den Versicherten ab.
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Sturm
Sturm ist eine atmosphärisch bedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort. Schäden die durch eine geringere Windstärke oder Durchzug entstehen sind nicht versichert.

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Tierhalterhaftpflicht
Für Hundehalter ist eine Tierhalterhaftpflicht, die vor finanziellen Folgen von Schäden schützt, die durch Ihr Tier verursacht wurde, besonders wichtig.

Hinweis:
Einige Hunderassen sowie deren Mischlinge können wir allerdings nicht versichern: Alano, Amercian Staffordshire Terrier, American Bulldog, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Chinesischer Kampfhund, Dobermann, Dog Argentino, Doque de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin, Espanol, Mallorquin, Pit-Bull, Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Römischer Kampfhund, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und deren Mischlinge

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Überspannung
Durch Blitzeinschlag ins Gebäude oder die nähere Umgebung können Überspannungsschäden an elektrischen Geräten entstehen. Schäden durch Spannungsschwankungen im Stromnetz sind nicht mitversichert.

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Versicherungsnehmer
Person, die mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und den Versicherungsbeitrag schuldet. Muß nicht mit dem Versicherten oder Bezugsberechtigten identisch sein.

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Wohnfläche
Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses einschließlich Hobbyräume. Nicht zur Wohnfläche gehören Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die Sie nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken nutzen.

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Zeitwert
Wert einer Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt; im Gegensatz zum Neuwert (Neuanschaffungspreis) oder ursprünglichen Anschaffungspreis. Entspricht dem Neuwert abzüglich eines Betrages für Alter und Abnutzung.

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