Anzeigepflicht
Der Versicherungskunde ist beim Abschluß, bei einer
Änderung oder einer Wiederherstellung seines Unfallversicherungs-vertrages
dazu verpflichtet, seinen derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand
wahrheitsgemäß zu schildern. Verschweigt er gravierende
Krankheiten oder gibt sie nicht richtig an, dann spricht der
Fachmann von "einer Verletzung der Anzeigepflicht".
Ist eine solche nachzuweisen,
so kann das Versicherungsunternehmen unter Umständen
vom Versicherungsvertrag zurücktreten und im Schadenfall
die Leistung verweigern.
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Aufsichtspflichtverletzung
Kinder unter 7 Jahren sind für die von ihnen angerichteten
Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich, da sie
nicht haftbar zu machen sind. Kinder zwischen 7 und 18 Jahren
haften grundsätzlich nur, wenn sie die nötige geistige
Einsichtsfähigkeit haben und den Schaden vorsätzlich
zufügen.
Eltern bzw. Aufsichtspersonen (z.B. Kindergartenpersonal,
Lehrer) haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht über minderjährige
Kinder verletzen. Das Maß der gebotenen Aufsicht richtet
sich u.a. nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes und
der Vorhersehbarkeit eines Schadens. Liegt einer ufsichtspflichtverletzung
vor, so tritt die Haftpflichtversicherung der Aufsichtsperson
ein.
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Außenversicherung
Eigentum des Versicherungsnehmers, welches sich vorübergehend
außerhalb der Wohnung befindet, wird durch die Außenversicherung
geschützt. Zeiträume von mehr als sechs Monaten
gelten nicht als vorübergehend. Für Sturm- und Hagelschäden
besteht Außenversicherungsschutz in der ausratversicherung
nur, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden.
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Bauherrenhaftpflicht
Der Bauherr muss gewährleisten, dass seine Baustelle
keine Gefahr für andere Personen oder Sachen darstellt.
Eine Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherren während
der Bauzeit als Eigentümer des Grundstücks und des
entstehenden Bauwerks vor Schadensersatzansprüchen, wenn
der Bauherr seiner Verkehrssicherungspflicht (für die
Baustelle, die Zufahrt, das Materiallager etc.) , Auswahlpflicht
(für geeignete Architekten und Handwerker ) oder Überwachungspflicht
(Absicherung der Baustelle) nicht ausreichend nachkommt.
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Gewässerschadenhaftpflicht
Besitzer eines Hauses, die einen Öltank besitzten oder
unterhalten, können für alle daraus entstehenden
Schäden verantwortlich gemacht werden. Dabei ist es egal,
ob Sie die Immobilie mit dem Tank selbst nutzen oder vermieten.
Wichtig ist, dass ein Öltank regelmässig gewartet
wird. Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Trinkwasser
verseuchen.
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Schaden,
haften Gefahrträger von Öltanks gesetzlich mit ihrem
gesamten Vermögen. Dabei ist es nerheblich, ob der Tankbesitzer
oder ein Anderer den Schaden verursacht hat. Die Höhe
der Schadenersatzkosten ist nicht vorhersehbar (Grundwasser-,
oder Gewässerverunreinigung, Erdaushub, Errichtung von
Sperren, usw.).
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Gleitender Neuwert
Die Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert
1914. Man versteht darunter den ortsüblichen Neubauwert
des Gebäudes, bewertet nach Preisen des Jahres 1914.
Zum Ausgleich der inzwischen eingetretenen Preissteigerung
wird die Prämie mit einem Prämienfaktor multipliziert,
dieser wird vom Versicherungsverband unter Berücksichtigung
des vom Statistischen Bundesamts veröffentlichten Baupreisindex
ermittelt. Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert
1914 entsprechen. Die Entschädigung erfolgt zum Neubauwert
am Schadentag.
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Gliedertaxe
Tabelle der Unfallversicherer zur Bemessung der Invalidität.
Für den Fall des vollständigen Verlustes oder vollständiger
Funktionsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder
sonstiger Körperteile sind in dieser Tabelle feste Invaliditätsgrade
angegeben. Nach der einfachen Gliedertaxe der meistens Versicherer
beträgt der Invaliditätsgrad bei Verlust eines Daumens
25 Prozent, bei Verlust eines Armes im Schultergelenk 75 Prozent
und bei Verlust der Sehkraft auf einem Auge 55 Prozent.
Darüber hinaus gibt es auch die sog. "verbesserte
Gliedertaxe", die die Bewertung noch etwas anhebt.
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht braucht nur derjenige,
der Eigentum vermietet oder ein unbebautes Grundstück
besitzt. Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie
in jedem Fall verantwortlich für die Sicherheit auf Ihrem
Grundstück.
Schäden durch unzureichende Beachtung der Verkehrssicherungspflicht
(mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege
sowie enügendes Räumen und Streuen bei Schnee und
Eisglätte) oder der Instandhaltungspflicht (herabfallende
Dachziegel, Bestandteile des Mauerwerks usw.) sind über
die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert.
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Invaliditätsgrad
Die Höhe des Anspruchs auf Versicherungsleistung richtet
sich in der Unfallversicherung nach dem Grad der Invalidität.
Der Invaliditätsgrad errechnet sich für den Verlust
oder die Funktionsunfähigkeit von bestimmten Körperteilen
und Sinnesorganen nach der sogenannten Gliedertaxe.
Werden durch den Ufnall
Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, deren Verlust
oder Funktionsunfähigkeit nicht in der Gliedertaxe aufgeführt
sind, muss unter ausschließlich medizinischen Gesichtspunkten
festgestellt werden, inwieweit die normale körperliche
oder geistige Leistungsfähigkeit durch den Versicherungsfall
beeinträchtigt ist (siehe auch Gliedertaxe).
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Mahnverfahren
Gesetzlich und vertraglich geregeltes Verfahren, nach dessen
Durchführung der Versicherungsnehmer im Fall des Zahlungsverzugs
den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz einbüßt.
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Neuwert
Neuwert bedeutet: Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis
von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.
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Privathaftpflicht
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet jeder für
alle Schäden, die er schuldhaft verursacht hat, in unbegrenzter
Höhe. Die rivathaftpflicht-versicherung springt im Rahmen
der Vertragsbedingungen dann ein, wenn gegen den Verursacher
eines Schadens Schadenersatzansprüche geltend gemacht
werden.
Sie deckt die meisten Ansprüche ab, die im Alltag entstehen
können und das weltweit. Nicht ersetzt werden
Schäden, die der Versicherer selbst
erleidet, ebenso wenig selbst verursachte Schäden an
gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen.Folgende Personen
sind in eine Privat-haftpflichtversicherung mitversichert,
der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner und Personen die
im selben Haushalt leben und in der Police namentlich erwähnt
sind, sowie Kinder des Versicherungsnehmers; solange sie sich
in der Schul- oder erstmaliger Berufsausbildung befinden und
nicht verheiratet sind. Erhebt jemand unberechtigte Ansprüche,
wehrt die Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der Vertrags-bedingungen
diese für den Versicherten ab.
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Sturm
Sturm ist eine atmosphärisch bedingte Luftbewegung von
mindestens Windstärke 8 nach Beaufort. Schäden die
durch eine geringere Windstärke oder Durchzug entstehen
sind nicht versichert.
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Tierhalterhaftpflicht
Für Hundehalter ist eine Tierhalterhaftpflicht, die vor
finanziellen Folgen von Schäden schützt, die durch
Ihr Tier verursacht wurde, besonders wichtig.
Hinweis:
Einige Hunderassen sowie deren Mischlinge können wir
allerdings nicht versichern: Alano, Amercian Staffordshire
Terrier, American Bulldog, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier,
Cane Corso, Chinesischer Kampfhund, Dobermann, Dog Argentino,
Doque de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin, Espanol,
Mallorquin, Pit-Bull, Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Römischer
Kampfhund, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und deren Mischlinge
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Überspannung
Durch Blitzeinschlag ins Gebäude oder die nähere
Umgebung können Überspannungsschäden an elektrischen
Geräten entstehen. Schäden durch Spannungsschwankungen
im Stromnetz sind nicht mitversichert.
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Versicherungsnehmer
Person, die mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag
abgeschlossen hat und den Versicherungsbeitrag schuldet. Muß
nicht mit dem Versicherten oder Bezugsberechtigten identisch
sein.
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Wohnfläche
Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume
Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses einschließlich Hobbyräume.
Nicht zur Wohnfläche gehören Treppen, Balkone, Loggien
und Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume,
die Sie nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken nutzen.
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Zeitwert
Wert einer Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt; im Gegensatz
zum Neuwert (Neuanschaffungspreis) oder ursprünglichen
Anschaffungspreis. Entspricht dem Neuwert abzüglich eines
Betrages für Alter und Abnutzung.
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