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Funktionelle Invaliditätsversicherung

Hinter dem sperrigen Begriff „Funktionelle Invaliditätsabsicherung“
versteckt sich die „eierlegende Wollmichsau“ unter den Versicherungs-
tarifen. Gleich dem tapferen Schneiderlein, schlägt sie gleich mehrere
Fliegen bzw. Absicherungsbedürfnisse mit einem Streich. Allerdings
verhält es sich hier ähnlich wie mit einem Hausmeister: Der kann auch
vieles relativ gut
– der Profi-Handwerker löst seinen Bereich allerdings immer besser.
Dennoch kann diese Form der Absicherung eine interessante
Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder
auch zur Unfallversicherung mit Kapitalzahlung sein.

 

Für wen ist die Versicherung?

Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung ist für jede natürliche Person
zu empfehlen.


Was ist versichert?

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen
Unfall, Organschädigung, eine schwere Erkrankung, verlust von
Grundfähigkeiten oder Eintritt des Pflegefalls.


Welche Leistungen sind versicherbar?

Abgesichert weden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente.
Diese kann je nach Tarif für einen bestimmten Zeitraum oder auch
lebenslang vereinbart werden. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere
Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe bei
bestimmten Ereignissen möglich.

Die Absicherung der Arbeitskraftgehört zu den wichtigsten Vorsorgebereichen.
Nun deckt eine Unfallversicherung nicht alle Bereiche ab (wie z.B. Invalidität
durch Krankheit) und es kann auch Gründe dafür geben, dass eine Berufs-
unfähigkeitsversicherung nicht abgeschlossen werden kann oder vielleicht auch
zu teuer ist.

 

Wo gilt die Versicherung?

Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz.

 

Wie lässt sich die Rentenhöhe ermitteln?

Die Rentenhöhe ist grundsätzlich innerhalb der Vorgaben des Versicherers
frei wählbar. Sie sollte so hoch gewählt werden, dass die wirtschaftlichen
Folgen eine Schadeneintritts ausreichend „aufgefangen“
werden können.

 

 


Welche Ereignisse sind nicht versichert?


Diese Schadensereignisse sind regelmäßig nicht berücksichtigt:
• Berufsunfähigkeit
• Erwerbsunfähigkeit
• Arbeitsunfähigkeit aufgrund vorübergehender, einfacher Erkrankung
(z. B. grippaler Infekt)
• Unfälle aufgrund Geistes- und Bewusstseinsstörungen (auch z. B.
Trunkenheit)
• Unfälle beim Ausüben einer Straftat
• Krieg
• Radioaktivität
Je nach gewähltem Tarif kann es bei den nicht berücksichtigbaren
Schadenursachen Abweichungen geben. Darüber hinaus sind bestimmte
Berufe oder Personen mit bestimmten Krankheiten nicht
versicherbar. Auch bei den versicherten Schadenereignissen können
weitere bestimmte Leistungsvoraussetzungen bestehen.

 

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Dieser Bereich stellt in erster Linie ein Informationsportal dar. Hier werden grundlegende Merkmale der wichtigsten Versicherungssparten behandelt. Wir weisen auf gesetzliche Regelungen, staatliche Förderungsprogramme hin
und beleuchten die Eigenschaften der wichtigsten Versicherungsprodukte.

 

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