Funktionelle Invaliditätsversicherung
Hinter dem sperrigen Begriff Funktionelle
Invaliditätsabsicherung
versteckt sich die eierlegende Wollmichsau unter
den Versicherungs-
tarifen. Gleich dem tapferen Schneiderlein, schlägt sie
gleich mehrere
Fliegen bzw. Absicherungsbedürfnisse mit einem Streich.
Allerdings
verhält es sich hier ähnlich wie mit einem Hausmeister:
Der kann auch
vieles relativ gut
der Profi-Handwerker löst seinen Bereich allerdings
immer besser.
Dennoch kann diese Form der Absicherung eine interessante
Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
oder
auch zur Unfallversicherung mit Kapitalzahlung sein.
Für wen ist die Versicherung?
Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung
ist für jede natürliche Person
zu empfehlen.
Was ist versichert?
Die finanziellen Folgen einer körperlichen
Schädigung durch einen
Unfall, Organschädigung, eine schwere Erkrankung, verlust
von
Grundfähigkeiten oder Eintritt des Pflegefalls.
Welche Leistungen sind versicherbar?
Abgesichert weden kann im Regelfall immer
nur eine monatliche Rente.
Diese kann je nach Tarif für einen bestimmten Zeitraum
oder auch
lebenslang vereinbart werden. Je nach Versicherer und Tarif
sind weitere
Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe
bei
bestimmten Ereignissen möglich.
Die Absicherung der Arbeitskraftgehört
zu den wichtigsten Vorsorgebereichen.
Nun deckt eine Unfallversicherung nicht alle Bereiche ab (wie
z.B. Invalidität
durch Krankheit) und es kann auch Gründe dafür geben,
dass eine Berufs-
unfähigkeitsversicherung nicht abgeschlossen werden kann
oder vielleicht auch
zu teuer ist.
Wo gilt die Versicherung?
Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung
bietet weltweiten Versicherungsschutz.
Wie lässt sich die Rentenhöhe ermitteln?
Die Rentenhöhe ist grundsätzlich
innerhalb der Vorgaben des Versicherers
frei wählbar. Sie sollte so hoch gewählt werden,
dass die wirtschaftlichen
Folgen eine Schadeneintritts ausreichend aufgefangen
werden können.
Welche Ereignisse sind nicht versichert?
Diese Schadensereignisse sind regelmäßig nicht
berücksichtigt:
Berufsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit aufgrund vorübergehender,
einfacher Erkrankung
(z. B. grippaler Infekt)
Unfälle aufgrund Geistes- und Bewusstseinsstörungen
(auch z. B.
Trunkenheit)
Unfälle beim Ausüben einer Straftat
Krieg
Radioaktivität
Je nach gewähltem Tarif kann es bei den nicht berücksichtigbaren
Schadenursachen Abweichungen geben. Darüber hinaus sind
bestimmte
Berufe oder Personen mit bestimmten Krankheiten nicht
versicherbar. Auch bei den versicherten Schadenereignissen
können
weitere bestimmte Leistungsvoraussetzungen bestehen.
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