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Private Pflegeversicherung

Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
rund 2,1 Millionen Leistungsempfänger. Häufigste Ursachen für einen
Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen.
Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel der Pflegeperson
für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten
Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen.

 

Für wen ist die Versicherung

Eine Pflegezusatzersicherung eignet sich für jeden, der sich selbst und
seine nächsten Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Falle einer
Pflegebedürftigkeit schützen möchte.


Was ist versicherbar

Grundsätzlich sind folgende Varianten der Pflegezusatzversicherung möglich:

 

Pflegetagegeld

Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur
freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das
Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tagesgeldes richtet sich nach der
Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade).

 

Pflegekostenversicherung

Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um
einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird.
Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: sind die
Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig.
Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann
immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen.

Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, zum Beispiel durch
Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die
im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Ver-
pflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen
Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher
Pflege durch einen Pflegedienst.

Pflegerenten

Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen
Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das
Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert.
Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflege-
bedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten.

Anders als der Krankenversicherungsträger sagt der Lebensversicherer eine Leistung zu und
kann sie nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich verändern. Diese Regelungen
sehen Krankenversicherungsunternehmen grundsätzlich vor. Aus diesem Grund ist der Beitrag zu
einer derartigen Versorgung auch tendenziell etwas höher. Die Pflegerentenversicherung bietet
darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder
auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden kann.



AFV-Risiko-Check
Private Pflegeversicherung
neutral
empfehlenswert
wichtig
unabdingbar
Durch Pflegebedürftigkeit können immens hohe Kosten entstehen. Die Pflegepflicht-Versicherung deckt,jedoch nur einen Teil dieser Kosten ab. Hier ist ein privater Zusatzschutz wichtig, um nicht in Existenznot zu geraten

 

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Dieser Bereich stellt in erster Linie ein Informationsportal dar. Hier werden grundlegende Merkmale der wichtigsten Versicherungssparten behandelt. Wir weisen auf gesetzliche Regelungen, staatliche Förderungsprogramme hin und
beleuchten die Eigenschaften der wichtigsten Versicherungsprodukte.

 

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