Private Pflegeversicherung
Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
rund 2,1 Millionen Leistungsempfänger. Häufigste
Ursachen für einen
Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen.
Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel der
Pflegeperson
für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die
nächsten
Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen.
Für wen ist die Versicherung
Eine Pflegezusatzersicherung eignet sich für
jeden, der sich selbst und
seine nächsten Angehörigen vor den finanziellen
Folgen im Falle einer
Pflegebedürftigkeit schützen möchte.
Was ist versicherbar
Grundsätzlich sind folgende Varianten
der Pflegezusatzversicherung möglich:
Pflegetagegeld
Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe
vereinbart, die der Patient zur
freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden,
wofür das
Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tagesgeldes
richtet sich nach der
Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade).
Pflegekostenversicherung
Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen
Leistungen um
einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss
festgelegt wird.
Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig
auswirken: sind die
Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private
Versicherung wenig.
Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer
Höchstgrenze. Bleibt dann
immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten
aus eigener Tasche zahlen.
Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten
auf, zum Beispiel durch
Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen
nur die Leistungen, die
im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt
sind. Unterkunft und Ver-
pflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich
der Versicherte von seinen
Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung
geringer aus als bei häuslicher
Pflege durch einen Pflegedienst.
Pflegerenten
Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente,
unabhängig von den tatsächlichen
Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die
Pflege stattfindet. Das
Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder
Rentenversicherung abgesichert.
Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich
nach dem Grad der Pflege-
bedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten.
Anders als der Krankenversicherungsträger sagt der Lebensversicherer
eine Leistung zu und
kann sie nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich
verändern. Diese Regelungen
sehen Krankenversicherungsunternehmen grundsätzlich vor.
Aus diesem Grund ist der Beitrag zu
einer derartigen Versorgung auch tendenziell etwas höher.
Die Pflegerentenversicherung bietet
darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die
zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder
auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden kann.
AFV-Risiko-Check
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Private Pflegeversicherung
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neutral
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empfehlenswert
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wichtig
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unabdingbar
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Durch
Pflegebedürftigkeit können immens hohe Kosten
entstehen. Die Pflegepflicht-Versicherung deckt,jedoch
nur einen Teil dieser Kosten ab. Hier ist ein privater
Zusatzschutz wichtig, um nicht in Existenznot zu geraten
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