Privathaftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist eine
der wichtigsten Versicherungen
für Privatpersonen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig
das Leben, den
Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder
ein sonstiges Recht
eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum
Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet.(§ 823 BGB).
Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist
immer gegeben.
Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können
extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!
Für wen ist die Versicherung?
Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson
wichtig.
Was ist versichert?
Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden,
die der Versiche-
rungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem
Dritten fahrlässig zugefügt
hat. Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst,
ob die Schadenersatzan-
sprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt,
wehrt sie unberechtigte
Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem
eventuell entstehenden Rechts-
streit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung
des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung
im Rahmen der vor-
liegenden Bedingungen.
Versicherter Personenkreis:
Versicherungsnehmer
Ehegatten
Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
Kinder sofern diese unverheiratet und minderjährig
sind. Volljährige Kinder sind
mitversichert, sofern diese unverheiratet sind
und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung
befinden. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.
Im Haushalt beschäftigte Personen während
der Ausübung ihrer Tätigkeit.
AFV-Risiko-Check
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Private Haftpflichtversicherung
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neutral
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empfehlenswert
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wichtig
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unabdingbar
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Nach
dem Gesetz haftet jeder gem. § 823 für Schäden,
die er gegenüber einem Dritten verschuldet,
in unbegrenzter Höhe. Daher ist die Private
Haftpflichtversicherung der wichtigste Versicherungsschutz
überhaupt!!!
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Dieser Bereich stellt in erster Linie ein
Informationsportal dar. Hier werden grundlegende Merkmale
der wichtigsten Versicherungssparten behandelt. Wir weisen
auf gesetzliche Regelungen, staatliche Förderungsprogramme
hin und
beleuchten die Eigenschaften der wichtigsten Versicherungsprodukte.
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Haftpflicht
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Privat-Haftpflichtversicherung
- Kinder unter 7 Jahre
Eltern bzw. Aufsichtspersonen
(z. B. Kindergartenpersonal, Lehrer) haften, wenn
sie ihre Aufsichtspflicht über minderjährige
Kinder verletzen gem. § 832 BGB. Kinder bis
zum 6. Lebensjahr haften grundsätzlich nicht
für Schäden, die sie anderen zugefügt
haben... weiterlesen
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