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Risiko-Lebensversicherung

Schützen Sie, was Ihnen lieb ist.

Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere
in den Hintergrund rückt.

Eine Risikolebensversicherung hält „den Rücken frei”, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle
Sorgen dazu kommen. Denn, auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen
Verpflichtungen laufen weiter. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite oder ein Baudarlehen - finanzielle Verpflichtungen
sollten nicht auf den Schultern der Hinterbliebenen lasten. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz
Ihrer Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner optimal absichern.

 

Hilfe vom Staat - Was bekommen die Hinterbliebenen?

Kleine Witwen-/Witwerrente
25% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
befristet auf 2 Jahre
Große Witwen-/ Witwerrente 55% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
Halbwaisenrente
10% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
Vollwaisenrente
20% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

 

Witwen/Witwerrente
Grundlagen


Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw. Witwer eine Witwen-/ Witwerrente. Das bekannte
Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt.

Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner
zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Bei Berufstätigen ist die Grundlage die Rente wegen
Erwerbsminderung.

Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 1.1.1962
geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr
vollendet hat (wird seit 2012 schrittweise auf 47 erhöht) oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch
auf die große Witwen-/Witwerrente. Andernfalls wird die kleine Witwen-/Witwerrente gezahlt.

Eigene Einkünfte, z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, werden teilweise angerechnet und
verringern die Rentenansprüche. Beide Renten werden grundsätzlich nur solange gezahlt, bis Witwe oder
Witwer wieder heiraten.


Sorgen Sie vor

Die durchschnittliche Witwen-/ Witwerrente beträgt gerade mal 500 € im Monat. Die Unterstützung durch den
Staat reicht nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Durch eine Risikolebensversicherung können neben den Beerdigungskosten (durchschnittlich zw. 4.000 € bis 6.000 €)
auch die laufenden Verpflichtungen beglichen werden. Deshalb sollte die Versicherungssumme, die im Todesfall aus-
gezahlt wird, ausreichend hoch sein.




            

 

 

 

 

 

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AFV-Risiko-Check
Risiko-Lebensversicherung
neutral
empfehlenswert
wichtig
unabdingbar
Durch den Tod des Versorgers kann eine Familie in Existenznot geraten. Deshalb sollten Hinterbliebene durch eine Risiko-Lebensversicherung finanziell abgesichert sein.

 

 

 

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