Risiko-Lebensversicherung
Schützen Sie, was Ihnen lieb ist.
Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist
immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles
andere
in den Hintergrund rückt.
Eine Risikolebensversicherung hält den Rücken
frei, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch
finanzielle
Sorgen dazu kommen. Denn, auch wenn die Gedanken in dieser
Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen
Verpflichtungen laufen weiter. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite
oder ein Baudarlehen - finanzielle Verpflichtungen
sollten nicht auf den Schultern der Hinterbliebenen lasten.
Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz
Ihrer Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner optimal absichern.
Hilfe vom Staat - Was bekommen die
Hinterbliebenen?
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Kleine
Witwen-/Witwerrente |
25% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
befristet auf 2 Jahre |
Große
Witwen-/ Witwerrente |
55%
der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen |
Halbwaisenrente |
10% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen |
Vollwaisenrente |
20% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen |
Witwen/Witwerrente
Grundlagen
Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw.
Witwer eine Witwen-/ Witwerrente. Das bekannte
Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt.
Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der
Rente, auf die der verstorbene Ehepartner
zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Bei
Berufstätigen ist die Grundlage die Rente wegen
Erwerbsminderung.
Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet
haben oder bei denen beide Partner nach dem 1.1.1962
geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens
ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr
vollendet hat (wird seit 2012 schrittweise auf 47 erhöht)
oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch
auf die große Witwen-/Witwerrente. Andernfalls wird
die kleine Witwen-/Witwerrente gezahlt.
Eigene Einkünfte, z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen,
werden teilweise angerechnet und
verringern die Rentenansprüche. Beide Renten werden grundsätzlich
nur solange gezahlt, bis Witwe oder
Witwer wieder heiraten.
Sorgen Sie vor
Die durchschnittliche Witwen-/ Witwerrente
beträgt gerade mal 500 € im Monat. Die Unterstützung
durch den
Staat reicht nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Durch eine Risikolebensversicherung können neben den
Beerdigungskosten (durchschnittlich zw. 4.000 € bis 6.000
€)
auch die laufenden Verpflichtungen beglichen werden. Deshalb
sollte die Versicherungssumme, die im Todesfall aus-
gezahlt wird, ausreichend hoch sein.
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AFV-Risiko-Check
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Risiko-Lebensversicherung
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neutral
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empfehlenswert
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wichtig
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unabdingbar
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Durch
den Tod des Versorgers kann eine Familie in Existenznot
geraten. Deshalb sollten Hinterbliebene durch eine
Risiko-Lebensversicherung finanziell abgesichert sein.
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