Reiseversicherung
Reiseversicherung
Urlaubszeit - die schönste Zeit im Jahr!
Trotzdem: Vor und auch während
einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Schnell
führt eine Krankheit,
ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte
Reise nicht ange-
treten werden kann oder abgebrochen werden muss. Aber auch
Erkrankungen
im Ausland können finanzielle Probleme aufwerfen. Denn
im Ausland ist durch
die eigene Krankenversicherung nur bedingt Versicherungsschutz
gegeben. Sorgen
Sie mit einem individuellen Reiseversicherungspaket dafür,
dass Sie Ihren Urlaub
ohne Sorgen genießen können.
Für wen sind die Versicherungen?
Für jeden, der sich vor und während
einer Reise optimal absichern
möchte.
Auslandsreisekrankenversicherung
Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt
für Kosten
im Ausland aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung
sehr sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten
für den Fall,
dass man im Ausland krank wird und medizinisch versorgt werden
muss.
Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt
jedoch keine
Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt
bestanden. Bei Zahn-
behandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere
Leistungs-
einschränkungen sind von Versicherer zu Versicherer möglich.
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt u.a. folgende
Aufwendungen
für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen:
ambulante Heilbehandlung beim Arzt
stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich
Operation
schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in
einfacher
Ausführung
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
Überführung bei Tod
Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen
im Ausland
sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende
Wirkung
hinausgehen.
Weiterhin sind bei den meisten Auslandsreisekrankenversicherungen
nur Urlaubsreisen versichert. Neben Policen für die Einzelperson
gibt
es auch Gruppenverträge (z. B. für Familien).
Für berufliche Reisen ins Ausland (auch z. B. Work
& Travel, Auslandsstudium,
etc.) werden spezielle Tarife angeboten. Zu berücksichtigen
ist auch, dass teilweise Urlaubsreisen von Ausländern
ins
Heimatland nicht mitversichert sind.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer
bei Nichtantritt
der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige
Durchführung der Reise für die versicherte Person
nicht zumutbar ist.
Folgende Ereignisse gelten u. a. als nicht zumutbar:
Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person
oder
eines nahen Angehörigen (z.B. Eltern,
Schwiegereltern, Geschwister)
schwere Unfallverletzung
unerwartete schwere Erkrankung
Impfunverträglichkeit
Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer,
Explosion, Elementarereignisse)
Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte
Kündigung durch den Arbeitgeber)
Nicht versichert sind Ereignisse,
mit denen zur Zeit der Buchung zu
rechnen war.
Reiseabbruch-
und Reisegepäckversicherungen
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