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Reiseversicherung

Reiseversicherung

 

Urlaubszeit - die schönste Zeit im Jahr! Trotzdem: Vor und auch während
einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt eine Krankheit,
ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht ange-
treten werden kann oder abgebrochen werden muss. Aber auch Erkrankungen
im Ausland können finanzielle Probleme aufwerfen. Denn im Ausland ist durch
die eigene Krankenversicherung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben. Sorgen
Sie mit einem individuellen Reiseversicherungspaket dafür, dass Sie Ihren Urlaub
ohne Sorgen genießen können.

 

Für wen sind die Versicherungen?

Für jeden, der sich vor und während einer Reise optimal absichern
möchte.


Auslandsreisekrankenversicherung

Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten
im Ausland aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung
sehr sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall,
dass man im Ausland krank wird und medizinisch versorgt werden muss.
Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt jedoch keine
Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden. Bei Zahn-
behandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere Leistungs-
einschränkungen sind von Versicherer zu Versicherer möglich.
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt u.a. folgende Aufwendungen
für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen:

• ambulante Heilbehandlung beim Arzt
• stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation
• schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher
• Ausführung
• ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
• ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
• Überführung bei Tod

Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland
sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung
hinausgehen.

Weiterhin sind bei den meisten Auslandsreisekrankenversicherungen
nur Urlaubsreisen versichert. Neben Policen für die Einzelperson gibt
es auch Gruppenverträge (z. B. für Familien).
Für berufliche Reisen ins Ausland (auch z. B. „Work & Travel“, Auslandsstudium,
etc.) werden spezielle Tarife angeboten. Zu berücksichtigen
ist auch, dass teilweise Urlaubsreisen von Ausländern ins
Heimatland nicht mitversichert sind.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?


Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt
der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige
Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist.
Folgende Ereignisse gelten u. a. als nicht zumutbar:
• Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder
eines nahen Angehörigen (z.B. Eltern,
• Schwiegereltern, Geschwister)
• schwere Unfallverletzung
• unerwartete schwere Erkrankung
• Impfunverträglichkeit
• Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer,
Explosion, Elementarereignisse)
• Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte
Kündigung durch den Arbeitgeber)

Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu
rechnen war.

 

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