Reiseversicherung
Reiseabbruchversicherung
Versichert ist die nicht planmäßige Beendigung
der Reise aus einem
sehr wichtigen Grund. D. h. die planmäßige Fortsetzung
der Reise ist
der versicherten Person nicht zumutbar. Erstattet werden die
Mehrkosten
für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte
Reiseleistung.
Folgende Ereignisse sind u. a. versichert:
Tod des Versicherungsnehmers,
einer versicherten Person
oder eines nahen
Angehörigen (z. B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
schwere Unfallverletzung
unerwartete schwere Erkrankung
erheblicher Schaden am Eigentum
der versicherten Person
(z.B. durch Feuer, Explosion,
Elementarereignisse)
Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen
zur Zeit der Buchung zu
rechnen war.
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung,
wenn mitgeführtes
Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder
beschädigt
wird - z.B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall
eines
Transportmittels, Feuer, Explosion oder Elementarereignisse.
Erstattet
wird der Zeitwert der Sachen bzw. bei beschädigten Sachen
die notwendigen
Reparaturkosten. Für Wertsachen sowie Foto-, Film- und
Videoausrüstung gibt
es spezielle Entschädigungsgrenzen. Für Reisegepäck
im abgestellten Kraftfahr-
zeug gibt es meistens besondere Vereinbarungen und Sorgfaltspflichten.
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Dieser Bereich stellt in erster Linie ein Informationsportal
dar. Hier werden grundlegende Merkmale der wichtigsten Versicherungssparten
behandelt. Wir weisen auf gesetzliche Regelungen, staatliche
Förderungsprogramme hin und
beleuchten die Eigenschaften der wichtigsten Versicherungsprodukte.
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