Riester-Rente
Jetzt schon an später denken
Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente
reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster
Linie auf den demographischen
Wandel. Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase
des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die
Geburten-
rate zurück. Folglich zahlenimmer weniger Arbeitnehmer
in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert
der
sog. Generationenvertrag nicht mehr.
Eine sehr interessante Möglichkeit, für später
vorzusorgen, bietet die sog. Riester-Rente. Sie zählt
zur staatlich geförderten
privaten Altersvorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister
Walter Riester ins Leben gerufen. Die
aktive
Förderung durch den Staat ist in § 10 a EStG festgelegt.
Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung
über
den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung absetzbar.
Jeder Zulagenberechtigte
erhält 175 € Grundzulage. Zusätzlich werden
für
jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde,
185 € und für jedes Kind, das ab 2008
geboren wurde, 300 € zugezahlt und das
jedes Jahr. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie
Sie Kindergeld erhalten. Junge Sparer (bis 25 J.) mit
eigenem Riester-
Vertrag erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus
in Höhe von 200 €. |
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