Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in
Anspruch genommen werden,
sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst
dann, wenn ihn kein
Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden
können extreme
Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können
schnell die eigenen
finanziellen Möglichkeiten übersteigen!
Für wen ist
die Versicherung?
Ein Muss für jeden Tierbesitzer!
Was ist versichert?
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
als Halter von Hunden
bzw. Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz
besteht nur für die
im Vertrag bezeichneten Tiere.
Welche Gefahren und
Schäden sind versicherbar?
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
von Dritten, die durch das versicherte
Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.
Zusätzlich versicherbar
sind:
Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden
Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung:
Welpen
Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung:
Fohlen, Deckschäden, private Kutschfahrten,
Reitbeteiligungen, unentgeltlicher Verleih (Fremd-
und Gastreiter)
AFV-Risiko-Check
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Tierhalter-Haftpflichtversicherung
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neutral
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empfehlenswert
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wichtig
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unabdingbar
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Nach
dem Gesetz haftet jeder gem. § 823 für Schäden,
die er als Tierhalter gegen-
über einem Dritten verschuldet, in unbegrenzter
Höhe. Daher ist die Tierhalter- Haftpflichtversicherung
ein unabdingbarer Versicherungsschutz!!!
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Dieser Bereich stellt in erster Linie ein
Informationsportal dar. Hier werden grundlegende Merkmale
der wichtigsten Versicherungssparten behandelt. Wir weisen
auf gesetzliche Regelungen, staatliche Förderungsprogramme
hin
und beleuchten die Eigenschaften der wichtigsten
Versicherungsprodukte.
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