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Unfallversicherung

Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon
70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet
sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über
die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen
und reicht häufig nicht aus.

 

Für wen ist die Versicherung?

Die Unfallversicherung ist für jede natürliche Person empfehlenswert.


Was ist versichert?


Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen
Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem
derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen.
Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten
des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.

 

Welche Leistungen sind versicherbar?

Invaliditätsleistung

Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der
Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese
legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines
Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle
Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, Tarife mit speziell auf diese
abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker).

 

Todesfallleistung

Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines
Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (ähnlich wie
bei einer Risikolebensversicherung). Damit lassen sich beispielsweise
die Kosten für die Beerdigung abdecken.

Verschiedene Tagegelder

Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt z. B.
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld – für jeden Tag eines
unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts. Nach
Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld nur für die Anzahl von
Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dauerte (i. d. Reg. gibt es eine
gesonderte Obergrenze an max. Tagen, die hier Berücksichtigung
finden).

Unfall-Krankentagegeld

Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt
der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt
weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich
niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Kranken-
tagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen.


Unfallrente

Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente
gezahlt.


Übergangsleistung

Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft.
Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig
werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate
nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder
geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte
Übergangsleistung zur Auszahlung.

Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich.

Wie verhält es sich im Schadenfall mit der
Progression und der Höhe der Entschädigungszahlung?


Zum Ende dieser Broschüre möchten wir gerne noch gesondert auf
einen Punkt eingehen, der bei Kunden immer wieder Erklärungsbedarf
verursacht: Die Auswirkung der Progression auf die Höhe der
Leistung, die man bei dauerhafter Invalidität aus dem Unfallversicherungsvertrag
erhält.
Die Höhe der Leistung ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig:
• von der Höhe der vereinbarten Grundsumme
• der Höhe des Invaliditätsgrads
• der vereinbarten Progression.

Den Grad der körperlichen Invalidität regelt in den meisten Fällen die
Gliedertaxe, die dem gewählten Tarif hinterlegt ist. Hier ist fast jedem
Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt
wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was
nicht gelistet ist, muss ein Arzt einwerten. Ist ein Körperteil nur teilweise
funktionsunfähig, wird auch nur der entsprechende Anteil in die
Berechnung einbezogen.

Bei jeder Progression greift ab einer bestimmten Invaliditätsstufe das
Mehrleistungsprinzip. Die Versicherungssumme wird für die Erstattungs-
berechung angehoben. Wie sich nun die Progression konkret auf
die auszuzahlende Invaliditätsleistung auswirkt, zeigen die folgenden
Beispiele wohl am besten. Wir gehen jeweils von einer vereinbarten
Grundsumme von 100.000 Euro und dem vollständigen Verlust der
Sehkraft eines Auges aus (50 % Invalidität lt. Gliedertaxe):

Keine Progression: Der Prozentsatz gem. Gliedertaxe wird ausgezahlt
– Auszahlung: 50.000 Euro

300 %ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis
der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der
dreifachen Grundsumme – Auszahlung: 100.000 Euro

500%ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis
der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der
fünffachen Grundsumme – Auszahlung: 150.000 Euro

Je höher der Invaliditätsgrad und je höher die Progression, desto höher
auch die Leistung aus dem Vertrag. Bei hohem Invaliditätsgrad
benötigen Sie besonders viel Geld, um Ihr Umfeld darauf abstimmen
zu können. Die Progression hilft. Die Progressionsverläufe sind hier
nur beispielhaft und können je nach Bedingungswerk abweichen.

 

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AFV-Risiko-Check
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Mit einer Unfallversicherung sichert man den Wert der Arbeitskraft ab. Je früher die Invalidität eintritt, desto größer der finanzielle Schaden. Für Kinder ist eine Invaliditätsabsicherung aus diesem Grund besonders wichtig!


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