Unfallversicherung
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund
9 Mio. Unfälle, davon
70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen
ereignet
sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über
die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen
und reicht häufig nicht aus.
Für wen ist die Versicherung?
Die Unfallversicherung ist für jede natürliche
Person empfehlenswert.
Was ist versichert?
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung
durch einen
Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person
durch ein
plötzlich von außen auf den Körper wirkendes
Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus
einem
derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten
Leistungen.
Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich
bei allen Aktivitäten
des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.
Welche Leistungen sind
versicherbar?
Invaliditätsleistung
Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität
(Schwere der
Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe.
Diese
legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust
eines
Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne
spezielle
Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, Tarife mit speziell
auf diese
abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner
und Musiker).
Todesfallleistung
Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb
eines
Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (ähnlich
wie
bei einer Risikolebensversicherung). Damit lassen sich beispielsweise
die Kosten für die Beerdigung abdecken.
Verschiedene Tagegelder
Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt
z. B.
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld für jeden
Tag eines
unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts.
Nach
Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld nur für die
Anzahl von
Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dauerte (i. d. Reg. gibt es
eine
gesonderte Obergrenze an max. Tagen, die hier Berücksichtigung
finden).
Unfall-Krankentagegeld
Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung,
zahlt
der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte
Gehalt
weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich
niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Kranken-
tagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen.
Unfallrente
Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange
Rente
gezahlt.
Übergangsleistung
Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität
dauerhaft.
Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel
nötig
werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate
nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen
oder
geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die
vereinbarte
Übergangsleistung zur Auszahlung.
Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine
möglich.
Wie verhält es sich
im Schadenfall mit der
Progression und der Höhe der Entschädigungszahlung?
Zum Ende dieser Broschüre möchten wir gerne noch
gesondert auf
einen Punkt eingehen, der bei Kunden immer wieder Erklärungsbedarf
verursacht: Die Auswirkung der Progression auf die Höhe
der
Leistung, die man bei dauerhafter Invalidität aus dem
Unfallversicherungsvertrag
erhält.
Die Höhe der Leistung ist im Wesentlichen von drei Faktoren
abhängig:
von der Höhe der vereinbarten Grundsumme
der Höhe des Invaliditätsgrads
der vereinbarten Progression.
Den Grad der körperlichen Invalidität
regelt in den meisten Fällen die
Gliedertaxe, die dem gewählten Tarif hinterlegt ist.
Hier ist fast jedem
Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet,
der angesetzt
wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig
ist. Was
nicht gelistet ist, muss ein Arzt einwerten. Ist ein Körperteil
nur teilweise
funktionsunfähig, wird auch nur der entsprechende Anteil
in die
Berechnung einbezogen.
Bei jeder Progression greift ab einer bestimmten Invaliditätsstufe
das
Mehrleistungsprinzip. Die Versicherungssumme wird für
die Erstattungs-
berechung angehoben. Wie sich nun die Progression konkret
auf
die auszuzahlende Invaliditätsleistung auswirkt, zeigen
die folgenden
Beispiele wohl am besten. Wir gehen jeweils von einer vereinbarten
Grundsumme von 100.000 Euro und dem vollständigen Verlust
der
Sehkraft eines Auges aus (50 % Invalidität lt. Gliedertaxe):
Keine Progression: Der Prozentsatz
gem. Gliedertaxe wird ausgezahlt
Auszahlung: 50.000 Euro
300 %ige Progression: die erste 25 % Invalidität
werden auf Basis
der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf
Basis der
dreifachen Grundsumme Auszahlung: 100.000 Euro
500%ige Progression: die erste 25 % Invalidität
werden auf Basis
der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf
Basis der
fünffachen Grundsumme Auszahlung: 150.000 Euro
Je höher der Invaliditätsgrad und je höher
die Progression, desto höher
auch die Leistung aus dem Vertrag. Bei hohem Invaliditätsgrad
benötigen Sie besonders viel Geld, um Ihr Umfeld darauf
abstimmen
zu können. Die Progression hilft. Die Progressionsverläufe
sind hier
nur beispielhaft und können je nach Bedingungswerk abweichen.
AFV-Risiko-Check
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Unfallversicherung
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neutral
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empfehlenswert
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wichtig
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unabdingbar
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Mit
einer Unfallversicherung sichert man den Wert der
Arbeitskraft ab. Je früher die Invalidität
eintritt, desto größer der finanzielle
Schaden. Für Kinder ist eine Invaliditätsabsicherung
aus diesem Grund besonders wichtig!
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