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Private Rentenversicherung

Der Ruhestand ist kaum zu vermeiden

 

Es ist sicher keine Neuigkeit für Sie: Die Gesetzliche Rente reicht nicht! Im Durchschnitt erhalten aktuelle
Rentner keine 800 Euro im Monat. Frauen sind hier – bedingt durch Erziehungszeiten und eine höhere
Quote an Arbeit in Teilzeit - in der Regel noch schlechter gestellt. Nur selten erhalten sie mehr als monatlich
500 Euro. Im bestmöglichen Fall können Sie nach heutigem Stand mit maximal 60 bis 65 % Ihres derzeitigen
Nettoeinkommens rechnen. Dieser bestmögliche Fall setzt aber voraus, dass Ihnen Phasen der Arbeitslosigkeit,
längeren Krankheit, Erziehungszeiten, Pflegezeit für Angehörige,… erspart bleiben.

Weiterhin dürfen Sie beim Einkommen keine Schwankungen nach unten erfahren – und bis zum 67. Lebensjahr
werden Sie voraussichtlich auch arbeiten müssen. Wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen Sie
zumindest 45 Versicherungsjahre nachweisen (in der Regel Arbeitsjahre), damit der vorzeitige Ruhestand nicht
mit Rentenkürzungen bestraft wird.

Wer kann in der heutigen Zeit all diese Hürden nehmen? Weder bei den Akademikern noch bei den Arbeitern wird
man dies als Regelfall antreffen. Die Zahl, die Ihnen in der jährlichen Renteninformation prognostiziert wird, geht
also von Rahmenbedingungen aus, die man nicht mehr als selbstverständlich ansehen kann. Die Realität im Alter
muss daher etwas magerer eingeschätztwerden - schon, damit Sie eine gewisse Planungssicherheit für Ihren Ruhe-
stand haben.

Renteninformation

Die Renteninformation weist Sie aber auf einen sehr wichtigen Punkt hin:


So finden Sie es Wort für Wort am Ende der ersten Seite einer jeden Renteninformation, die jährlich an Millionen Bürger
verschickt werden. Der Staat selbst weist Sie bereits heute darauf hin, dass Sie für das Alter sparen müssen. Der Staat
selbst warnt, dass Renten künftig noch niedriger ausfallen werden. Eine solche Offenheit erlebt man seitens der Politik
eigentlich nur in Krisenzeiten - und mit Blick auf die Rente befinden wir uns auch bereits seit Jahren in einer solchen.

Im Kern funktioniert unsere Gesetzliche Rente so: Viele Beitragszahler zahlen heute ein, damit - ebenfalls heute - die Rente
der Ruheständler davon gezahlt werden kann. Rücklagen, die evtl. sogar durch Investition „von alleine“ wachsen können,
sind in unserem Rentensystem gar nicht vorgesehen. Was rein geht, geht auch umgehend wieder raus.

Das System wurde noch unter Reichskanzler Bismarck eingeführt, also in einer Zeit, in der viele Kinder geboren wurden, und
der Ruhestand „dank geringerer Lebenserwartung“ nur einige Jahre dauerte.

Seit mehreren Jahrzehnten hinkt die Funktionalität dieses Systems vor allem aus diesen Gründen:

• geringere Beitragseingänge aufgrund relativ hohen Anteils von Arbeitslosigkeit in der Bevölkerung
• ständig steigende Lebenserwartung (allein von 1980 bis 2014 stieg diese um ganze fünf Jahre!)
• dauerhaft niedrige Geburtenrate (dadurch weniger junge Menschen, wodurch der Anteil der alten
  Menschen an der Gesamtbevölkerung ebenfalls stetig steigt)

Das System wird mittels massiver Bezuschussung aus Steuergeldern am Leben gehalten. Dabei wird es wohl auch bis auf Weiteres
bleiben, da wohl keine Regierung den Kraftakt eines Systemwechsels auf sich nehmen wird.

Fakt bleibt auf jeden Fall: Wer im Ruhestand mindestens die heutige Lebensqualität genießen möchte, muss selbst für das Alter
sparen.

 

Für das Alter sparen - aber wie?

Im ersten Schritt ist es erst einmal egal, wie man fürs Alter spart.

Sparbuch, Tagesgeldkonto, Fondssparplan, Rentenversicherung… - Hauptsache Sie bauen fürs Alter einen Kapitalstock
auf, aus dem Sie die bescheidene Altersrente aufstocken können, damit sie auch fürs tägliche Leben ausreicht.

Betrachtet man die verschiedenen Sparformen im zweiten Schritt genauer, stellt man zwei deutliche Unterschiede fest:

• die steuerliche Behandlung der Auszahlung
• und die Verrentungsmöglichkeit

Bei beiden Punkten gibt es Unterschiede mit enormer Auswirkung für Sie. Der Einfachkeit halber möchten wir im Weiteren
bei jeder Form von Bankprodukt (z. B. Sparbuch, Fondssparplan) nur vom Sparplan sprechen, da die Bedingungen ungeachtet
des tatsächlichen Produkts immer identisch sind.

Die steuerliche Behandlung - Ein kleines Geschenk des Staats

Der Gesetzgeber fördert einzelne Formen des Alterssparens direkt und sehr stark
Riesterrente - Basisrente sowie betriebliche Altersvorsorge, was bei klassischen Sparformen und Kapitalanlagen nicht der Fall
ist. Doch auch bei der fl exiblen Privatrente möchte er eine fundierte Vorsorge für den Ruhestand belohnen. Für die Versteuerung
lebenslanger Renten wird nur ein steuerpflichtiger Anteil, der sog. Ertragsanteil herangezogen. Dieser liegt beispielsweise im Alter
67 bei nur 17 %. Somit bleibt ein Großteil der Rente steuerfrei. Ein weiterer Vorteil: Hierbei werden nur die Erträge ab Rentenein-
tritt berücksichtigt. Somit bleiben alle Kapitalerträge, die während der Ansparzeit angefallen sind, steuerfrei!

Entscheiden Sie sich nach einer mind. 12-jährigen Laufzeit für eine Kapitalauszahlung ab Vollendung des 62. Lebensjahres, ist der
Ertrag nur zur Hälfte steuerpfl ichtig (sog. Halbeinkünfteverfahren). Unser nachstehendes Beispiel soll zeigen, welche Auswirkungen
dies auf das Kapital hat, das Ihnen aus einem Sparplan und alternativ dazu, aus einer privaten Rentenversicherung im Ruhestand
wirklich zur Verfügungsteht (Kapitalabfindung).

Ist Altersversorgung ein Versicherungsthema?

Reichen Rente oder die Ersparnisse nicht, wird auf evtl. vorhandenes Vermögen oder Immobilien zurückgegriffen. Können die
anfallenden Kosten damit immer noch nicht gedeckt werden, sind die Angehörigen zur Zahlung verpflichtet (§ 1601 BGB). Bei einer
durchschnittlichen Pflegedauer von 6 Jahren ergeben sich so leicht Zuzahlungen von mehr als 100.000 €.

Es liegt also in der Verantwortung eines jeden, rechtzeitig für den „Fall der Fälle“ vorzusorgen, damit eine angemessene Versorgung
sichergestellt ist.

Außerdem: Wer liegt später schon gern seinen eigenen Kindern auf der Tasche?

Lebenslanger (Versorgungs-)Lückenschluss gefällig?

Der zweite Unterschied, den wir feststellten können, liegt in der Verrentung. Da Ihnen mit der Gesetzlichen Altersrente eine monat-
liche Einkommenslücke entsteht, die ein Leben lang präsent ist, ergibt es auch Sinn, sich das Altersguthaben eines Vorsorgevertrags
auch monatlich auszahlen zu lassen. Eine lebenslange Rente ist die perfekte Lösung.

So eine Absicherung kann Ihnen allerdings nur und ausschließlich eine Rentenversicherung bieten. Nur hier erwerben Sie mit Ihrem
Alterssparen auch den Versicherungsschutz einer garantierten, lebenslangen Rente - ganz egal, wie alt Sie auch immer werden, die
Rentenversicherung wird zahlen.

Und wenn Sie früh sterben? Auch dann stellt die Rentenversicherung - je nach Anbieter und Tarif - verschiedene Möglichkeiten der
Hinterbliebenenversorgung zur Auswahl. Das verbleibende Vertragsguthabe bleibt Ihren Hinterbliebenen erhalten.

Ein Entnahmeplan lässt sich wie ein Sparplan darstellen - nur umgekehrt. Um diesen berechnen zu können, muss jedoch immer
bereits vor Beginn seiner monatlichen Auszahlungen auch festgelegt werden, über wie viele Jahre er laufen soll. Das Problem liegt
nahe: Leben Sie nach Renteneintritt nun doch noch 30 und nicht nur 25 Jahre, fällt die „Zusatzrente“ für die letzten fünf Jahre einfach
aus, weil der Kapitalstock aufgebraucht wurde. Da gerade in diese letzten Lebensjahre auch das Volksproblem der Pflegebedürftigkeit
mit all den hohen Kosten fällt, kann das den finanziellen Super-GAU für Sie und Ihre Familie bedeuten.

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